Haupinhalt

Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten in Gemeindeangelegenheiten entscheiden über Sachgeschäfte, welche gemäss Gemeindegesetz und Organisationsreglement in ihre Zuständigkeit fallen. Die Gemeindeversammlungen finden mindestens zweimal pro Jahr statt.

Die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat festgelegt und 30 Tage vor der Versammlung online über die Plattform www.epublikation.ch veröffentlicht. Zudem wird jeweils vorgängig eine Botschaft mit allen Detailinformationen zu den aufgeführten Geschäften in jeden Haushalt verschickt.
 

Voraussetzungen

Stimmrecht
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnhaften und in kantonalen Angelegenheiten Stimmberechtigte.

Teilnahme ohne Stimmrecht
Nicht Stimmberechtigte dürfen, wenn es die Platzverhältnisse zulassen, als Zuschauer teilnehmen. Sie werden speziellen Plätzen zugewiesen.

 

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