Haupinhalt

Generelle Informationen

Jährlich finden in der Regel an vier Wochenenden eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt. Im Rhythmus von vier Jahren werden ausserdem National- und Ständeratswahlen, Regierungsrats- und Grossratswahlen durchgeführt.

Die Gesamtresultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen finden sie hier:

Urne Öffnungszeiten

Das Urnenlokal befindet sich im 2. Stock des Gemeindehauses und ist am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag  von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle bis am Freitag vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag ein Duplikat des Stimmrechtsausweises verlangen. Das Begehren muss persönlich unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei abgeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist