Haupinhalt
Generelle Informationen
Jährlich finden in der Regel an vier Wochenenden eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt. Im Rhythmus von vier Jahren werden ausserdem National- und Ständeratswahlen, Regierungsrats- und Grossratswahlen durchgeführt.
Die Gesamtresultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen finden sie hier:
Urne Öffnungszeiten
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle bis am Freitag vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag ein Duplikat des Stimmrechtsausweises verlangen. Das Begehren muss persönlich unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindeverwaltung erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder persönlich am Schalter der Gemeindeschreiberei abgeben.
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist