Haupinhalt
Stettlen
Porträt
Stettlen befindet sich in der Region Bern östlich der Bundeshauptstadt im Worblental. Eingebettet im Tal der Worble zwischen Bantiger und Dentenberg umfasst die Gemeinde unter anderem einen attraktiven Südhang als Hauptwohngebiet sowie schönstes Erholungsgebiet rundum. Stettlen ist stadtnah und doch im Grünen!
Stettlen umfasst die Dörfer Stettlen und Deisswil und bietet alles für den täglichen Gebrauch im Dorf.
Der Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS führt in knapp 20 Minuten ab den Stationen Stettlen und Deisswil zum Hauptbahnhof Bern.
Stettlen gehört politisch zur Verwaltungsregion Bern-Mittelland. Regionale Anliegen werden durch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland und ihre Teilkonferenzen bearbeitet. Das zuständige Regierungsstatthalteramt befindet sich in Ostermundigen.
Geschichte
Der Ortsname Stettlen ist als Verkleinerungsform zu dem althochdeutschen Substantiv "Stat" zu verstehen und bedeutet dementsprechend "kleine Stelle", "Plätzchen". Vermutlich bezieht er sich auf die Überreste einer gallorömischen Wohnstätte, welche die alemannischen Ansiedler im 8./9. Jahrhundert im Bereich der heutigen Häuserreihe nördlich der Bernstrasse und im Oberdorf westlich des Ferenbergbaches vorgefunden haben. Die Fundstelle war klein im Vergleich zu derjenigen in Sinneringen, wo eine weitläufige Villa gestanden hatte. Im Ortsnamen Deisswil verbirgt sich wohl der Personennahme eines Sippenoberhauptes, das dort, ebenfalls noch im 1. Jahrtausend, mit Roden und Schwenden neues Ackerland gewonnen hatte.
In dieselbe Zeit wird auch der Bau des Bergfrieds auf dem Schwandihügel datiert. Von ihm und von der dazugehörenden legendären Schwandiburg wurden 1938 die Grundmauern ausgegraben und archäologisch untersucht.
Urkundlich wird Stettlen erstmals 1164 erwähnt und noch vor dem Jahr 1300 gelangte der Ort zusammen mit seinen - um ein Mehrfaches grösseren Nachbarn Bolligen, Muri und Vechigen - unter das Burgrecht der jungen Stadt Bern. Sie blieben als "die vier Kirchspiele" bis 1798 unter ihrem "Gericht und Banner", wobei jedes von ihnen eine eigenen, direkt der Regierung unterstellten Ammann besass. Dies bedeutete ein Privileg vor den "Kilchhören" in allen später erworbenen Gebieten.
Nach der Reformation wurden den Gemeinden das Schul-, das Sittengerichts- und das Armenwesen übertragen. Diese Aufgaben übten die Chorgerichte aus. Vor einem Schulmeister in Stettlen ist erstmals 1620 die Rede und von einem Schulhausbau 1728.
Die Zahl der Schüler wird 1780 mit 80 bis 90 angegeben, wovon aber "viele in den anstossenden Gemeinden wohnen", 1806 mit 88, 1937 mit 137, jetzt mit zwei von der Gemeinde gewählten Lehrern.
Breiten Raum in den Chorgerichtsverhandlungen nahm der Kampf gegen die Alkoholnot und ihre Folgen ein. 1764 sah Pfarrer Daniel Sprüngli deren Hauptursache in den vielen Weistuben. Bewilligt war indessen nur das "Pintenschenkhaus Ziegelhüsi", seit den 1720er Jahren.
Mit der stetigen Zunahme der Bevölkerung wuchs auch die Zahl der Armen. 1763 musste etwa ein Siebentel der Ausgaben der Gemeinde für sie aufgewendet werden, denn jeder Zwölfte der 415 Einwohner erhielt eine Unterstützung.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts lebten die meisten Familien unmittelbar vom Bodenertrag. Handwerk und Gewerbe wurden gering geachtet. Immerhin zählte man im Jahr 1764 15 Webmeister, einige Strumpf- und Seidenweber, Schneider, Tischler und Schuhmacher. Zeitweise war eine Schaal (Metzgerei) bewilligt. Eine Bäckerei durfte dagegen erst 1977 Brot für den Verkauf herstellen. Eine Schlosserschmiedekonzession bekam die Gemeinde zugunsten ihres Armengutes nochmals sechs Jahre später.
Eine Mühle, Säge, Blöwe und Farb in Deisswil ist bereits 1440 nachgewiesen. Auf dem Oberen Deisswilgut nahm 1757 eine Bleike, Walke und Mange den Betrieb auf.
Eine neue Entwicklung und einen tiefgreifenden Wandel in der Erwerbsstruktur unseres Dorfes wurde 1876 mit der Gründung der Kartonfabrik in Deisswil eingeleitet und die 1913 eröffnete Worblentalbahn trug das ihre noch dazu bei, dass Stettlen noch näher an die Stadt heranrückte.
Am 16. März 1798, elf Tage nach der Schlacht am Grauholz und dem Untergang des Alten Bern, wurde auch in Stettlen nach den Weisungen der Sieger eine neue Gemeindebehörde, "Municipalität" genannt, eingesetzt. Unter den Mitgliedern befand sich der 31-jährige David Studer, Steinhauer. Ein Jahr später war er bereits Präsident und, als nach der kurzlebigen Helvetik 1804 die Untergerichte eingeführt wurden, blieb er mit dem neuen Titel "Gerichtsstatthalter" die höchste Amtsperson in der Gemeinde. Ausserdem gehörte er bis 1813 und dann wieder 1827 - 1831 dem Grossen Rat an.
Seinem Einfluss ist es wohl zuzuschreiben, dass Stettlen als eine der sechs Gemeinden im alten Kantonsteil die 1831er-Verfassung verwarf. Da die Mehrheit des Berner Volkes sie annahm, nahm er sich die Abdankung des Patriziates in der Stadt Bern zum Beispiel und legte ebenfalls alle seine Ämter und Würden nieder.
Anfangs 1834 trat ein mit der neuen Verfassung im Einklang stehendes Gemeindegesetz in Kraft, und am darauffolgenden 23. August versammelten sich in der Kirche zwölf stimmberechtigte Männer, "um sämtliche Gemeindebehörden neu zu wählen".
Von damals bis zu der uns heute vertrauten Ordnung führte noch ein langer Weg. Einige wichtige Stationen seinen hier zum Schluss noch aufgezählt:
- 1835 werden Schule und Lehrerwahlen Gemeindeangelegenheit.
- 1846 bringt eine neue Verfassung allen ehrenfähigen Männern über 20 Jahren das aktive Wahlrecht für den Grossen Rat.
An die Stelle der Bodenzinsen und Zehnten tritt eine direkte Staatssteuer auf Einkommen und Vermögen.
Am 1. Juli wird in Stettlen eine Postablage errichtet. Zum Zustellgebiet gehört auch bereits "die neue Dorfschaft Ferenberg". - 1876 regelt ein Ausscheidungsvertrag zwischen der Einwohner- und der Kirchgemeinde "die bis anhin von der Einwohnergemeinde verwalteten ökonomischen Angelegenheiten des Kirchenwesens".
Der Kirchturm mit den zwei (seit 1895 drei) Glocken und der Kirchof als öffentlicher Begräbnisplatz (bis 1900), bleiben Eigentum der Einwohnergemeinde. Diese tritt beide Gegenstände 1981 zusammen mit der Last des Unterhalts an die Kirchgemeinde ab. - 1877 nehmen die Gemeinden Stettlen und Bolligen eine grössere Grenzbereinigung vor. Stettlen erhält 56 Jucharten - namentlich den Haselholzwald am Nordwestabhang des Utzlebergs - und gibt dagegen 44 Jucharten, darunter das Oberholz-Heimwesen, ab.