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AHV-Zweigstellen - Informationen einholen

  • AHV-Zweigstellen - Informationen einholen
  • Finanzverwaltung
  • Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Beitragspflichtige und Leistungsberechtigte) und der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) für die Bereiche:


    ◾AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
    ◾IV Invalidenversicherung
    ◾EL Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
    ◾Fam.ZG Familienzulagen
    ◾FLG Familienzulagen in der Landwirtschaft
    ◾EO Erwerbsausfallentschädigung für Militär- und Zivilschutzleistende
    ◾MSE Mutterschaftsentschädigung

     

    Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Ausglichskasse des Kantons Bern und der Infostelle AHV/IV.

     

    Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Stettlen, 031 930 88 40.


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Kontakte

Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

Finanzverwaltung
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Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

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Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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