Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Hundesteuer

  • Hundesteuer
  • Finanzverwaltung

  • Die Gemeinde Stettlen erhebt für jeden Hund eine jährliche Taxe. Diese Hundetaxe wird den Hundehaltern jeweils im August in Rechnung gestellt.

    Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden - am Stichtag 1. August - in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind, sind von der Hundetaxe befreit.

    Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z. B. Blinden- oder Therapiehunde), sind von der Hundetaxe befreit.

    Damit das Inkasso korrekt erfolgen kann, teilen Sie uns Hunde, welche noch nicht registriert sind, sowie allfällige Änderungen bitte laufend mit.


Drucken | Sitemap | Impressum | Datenschutz


Kontakte

Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

Finanzverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 40 / E-Mail

Bauverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

Leitung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 33 / E-Mail


Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Gemeinde-App
 

© 2024 Gemeinde Stettlen. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».