Hundesteuer

  • Hundesteuer
  • Finanzverwaltung

  • Die Gemeinde Stettlen erhebt für jeden Hund eine jährliche Taxe. Diese Hundetaxe wird den Hundehaltern jeweils im August in Rechnung gestellt.

    Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden - am Stichtag 1. August - in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind, sind von der Hundetaxe befreit.

    Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z. B. Blinden- oder Therapiehunde), sind von der Hundetaxe befreit.

    Damit das Inkasso korrekt erfolgen kann, teilen Sie uns Hunde, welche noch nicht registriert sind, sowie allfällige Änderungen bitte laufend mit.


 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen