Adressen Generation 60+ Stettlen-Vechigen
Adressen Generation 60+ Stettlen-Vechigen
Verzeichnis von hilfreichen Adressen Generation 60+ Stettlen-Vechigen
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Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden
Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige haben Ihren Ausländerausweis abzugeben.
Die Abmeldung ist kostenlos.
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Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
Die Benutzung öffentlichen Grundes ist bewilligungspflichtig. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Gemeindeschreiberei Kontakt auf, damit wir das Vorgehen besprechen können.
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Bestattung in Stettlen
Bestattung in Stettlen
Der Friedhof Stettlen bietet verschiedene Bestattungsmöglichkeiten:
- Urnengemeinschaftsgrab
- Urnengrab
- Erdbestattung
Grabmäler
Das Aufstellen, Versetzen und Abändern von Grabmälern auf dem Friedhof Stettlen bedarf einer Bewilligung. Das Gesuch ist vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Dem Gesuch ist eine Zeichnung des Grabmals im Massstab 1:10 im Doppel beizufügen. Die Grabmäler haben sich in die Harmonie und Würde des Friedhofes einzufügen. Sie dürfen die Gestaltung nicht stören.
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Besuchsdienst
Besuchsdienst
Besuchsdienst "besuchen + helfen"
Bedarf und Angebot für…
• Spaziergänge
• Einkaufen in Auftrag oder gemeinsam
• Pflanzen giessen
• Haustiere versorgen
• Gesellschaft leisten
• Vorlesen
• Begleitung zum Arzt oder zu Ämtern
• Kinder hüten oder begleiten
....etc.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle Einwohnerinnen und Einwohner, die bis 3 Stunden pro Woche zur freien Verfügung oder entsprechenden Bedarf dafür haben.
Möchten Sie…
...ab und zu oder regelmässig Zeit schenken, Kontakte pflegen, Menschen bei alltäglichen Dingen unterstützen, der Gesellschaft etwas zurückgeben, die freie Zeit sinnvoll gestalten, die eigenen Talente zugunsten anderer einsetzen, sich selber weiterentwickeln, in andere Lebenswelten Einblick erhalten, eine befriedigende Aufgabe haben, interessante Begegnungen erleben, neue Herausforderungen meistern oder anderen eine Freude bereiten?
Auskünfte erhalten Sie unter 031 931 51 44 oder senioreninfo@stettlen.ch
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Betreibungsregisterauszug - bestellen
Betreibungsregisterauszug - bestellen
Für die Gemeinde Stettlen ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen zuständig.
Telefon 031 635 90 00
Schalteröffnungszeiten / Telefonbedienung:
Montag bis Donnerstag:
08.30h bis 12.00h
13.30h bis 17.00h
Freitag:
08.30h bis 12.00h
13.30h bis 16.00h
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Betreuungsgutscheine (Familienexterne Kinderbetreuung)
Betreuungsgutscheine (Familienexterne Kinderbetreuung)
Betreuungsgutscheine
Erziehungsberechtigte können unter www.kibon.ch einen Antrag für Betreuungsgutscheine stellen.
Unter www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine finden Sie viele Informationen und einen Gutscheinrechner.
Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?
Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern Bedingungen erfüllen:
Die Familie braucht die familienexterne Betreuung
Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn andernfalls Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Soll ein Gutschein für ein Kind ab dem Kindergarten beantragt werden, muss das Arbeitspensum 40% bzw. 140% betragen.
Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit (gesundheitliche Indikation).
Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind erhalten einen Betreuungsgut-schein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist. Die soziale Indikation wird durch eine Fachstelle (in der Regel Sozialdienst, Erziehungsberatung oder Mütter- und Väterberatung) bestätigt.
Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen
Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebendem Einkommen bis zu 160‘000 Franken ausbezahlt. Das massgebende Einkommen wird auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.
Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Die Familie stellt per Webapplikation kiBon (www.kibon.ch) einen Antrag für einen Betreuungsgutschein und sucht einen Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie, die am System teilnimmt.
Liegt die Platzbestätigung der Kita oder der Tagesfamilienorganisation vor und wurden alle geforderten Unterlagen eingereicht, prüft die Gemeindeschreiberei den Anspruch und stellt den Gutschein aus. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den entsprechenden Betrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Der Gutschein wird den Eltern nicht direkt ausbezahlt.
Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt.
Wie wird das Betreuungspensum festgelegt?
Bei Eltern, welche ein Gesuch stellen, weil sie arbeiten, Arbeit suchen, einer be-rufsorientierten Aus- oder Weiterbildung nachgehen, an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen oder eine gesundheitliche Indikation vorliegt, ist der Umfang des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine vom Ausmass der Beschäftigung abhängig.
Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20%. Eine alleinerziehende Person, welche zu 60% erwerbstätig ist, würde maximal für 80% einen Betreuungsgutschein erhalten.
Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% + 20%. D.h. ein Paar, welches gemeinsam 140% arbeitet, würde maximal einen Gutschein für 60% erhalten.
Bei einer Indikation aufgrund eines Sprachförderbedarfs wird ein Betreuungsgutschein im Umfang von 40% verfügt.
Bei Gutscheinen zur sozialen Integration legt die zuständige Fachstelle das Be-treuungspensum fest, d.h. je nach Indikation zwischen 20 und 60%.
Wie hoch ist die Subvention pro Tag/pro Stunde?
Die maximale Höhe des Gutscheins beträgt 100 Franken pro Tag für einen Kita-Platz und 8.50 Franken für eine Stunde Betreuung durch eine Tagesfamilie. Mit zunehmendem massgebendem Einkommen reduziert sich die Mitfinanzierung linear und sinkt ab einem massgebenden Einkommen von 160‘000 Franken auf 0.
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Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Sie planen eine Demonstration oder öffentliche Kundgebung in der Gemeinde Stettlen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir das Vorgehen betreffend Bewilligung, Sicherheit etc. besprechen können.
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Erwachsenenbildung - Informationen einholen
Erwachsenenbildung - Informationen einholen
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Ferienpass
Ferienpass
Die Stadt Bern bietet Kindern und Jugendlichen während der Schulferien ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm an.
Die Schülerinnen und Schüler der Schule Stettlen werden regelmässig mit dem Kursprogramm bedient.
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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen
Haben Sie etwas gefunden oder etwas verloren? Dann bringen Sie den Fundgegenstand ins Fundbüro bei der Gemeindeschreiberei oder teilen Sie uns mit, welchen Gegenstand Sie verloren haben.
Rechtliche Bestimmungen zu Fundgegenständen finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZBG, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5).
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Sie möchten eine Veranstaltung oder Degustation organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Einzureichen ist das Gesuch bei der Gemeindeschreiberei. Der Antrag wird geprüft und der Bewilligungsbehörde, dem Regierungsstatthalteramt, weitergeleitet.
Das Gesuchformular steht auf der Webseite des Kantons Bern online zur Verfügung. Das Gesuch muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Bei Anlässen mit über 500 Personen 60 Tage und bei Veranstaltungen im Wald 90 Tage vorher.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Informationen zum Jugendschutz
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Jugendjobbörse
Jugendjobbörse
Für Jugendliche ab 13 Jahren.
Suchst du ein Jöbli?
Willst Du dein Taschengeld aufbessern, hast Du Lust anzupacken und hilfst Du gerne anderen Leuten?
Dann melde dich bei uns - wir vermitteln dir gerne einen Jugendjob.
Haben Sie einen Job zu vergeben?
Können Sie eine helfende Hand brauchen? Schneeschaufeln, Babysitten, in den Ferien zum Hund schauen? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Reinigungsarbeiten? Könnten Sie sonst eine kleine Tätigkeit einem/einer Jugendlichen gegen ein Taschengeld übergeben?
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Kulturförderung - Informationen einholen
Kulturförderung - Informationen einholen
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KulturLegi
KulturLegi
Ab 1. Januar 2024 beteiligt sich die Gemeinde Stettlen an der KulturLegi. Diese fördert die Integration von armutsbetroffenen Menschen in die Gesellschaft und verhindert soziale Isolation. Familien und Alleinstehenden mit einem geringen verfügbaren Einkommen wird die Möglichkeit gegeben, durch vergünstigte Angebote, trotz finanzieller Notlage, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Für Menschen mit kleinem Budget
Berechtigt für den Bezug einer KulturLegi sind Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) leben oder eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Sozialhilfe
- Ergänzungsleistungen (AHV oder IV, Stipendium)
- Mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV)
Personen, die weniger als die zweithöchste Stufe bzw. keine Prämienverbilligung erhalten, können sich an die Geschäftsstelle der KulturLegi wenden. Die Bezugsberechtigung wird individuell und vertraulich geprüft.
Günstig zu Freizeit, Kultur, Sport und Bildung
Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Mit diesem erhalten Sie Rabatte bis zu 70 % auf über 3'000 Angebote in der ganzen Schweiz. Die KulturLegi beantragen Sie bei der Geschäftsstelle KulturLegi Kanton Bern. Sie ist ein Jahr gültig, danach kann sie verlängert werden.
KulturLegi ist für Sie im ersten Jahr gratis
Die KulturLegi ist im ersten Jahr gratis. Wenn Sie die KulturLegi nach einem Jahr verlängern wollen, bleibt es für Ihre Kinder kostenlos. Für Erwachsene kostet die Verlängerung einen kleinen Betrag.
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Lehrstellen
Lehrstellen
Kauffrau / Kaufmann EFZ
Drei Jugendliche absolvieren in der Gemeindeverwaltung Stettlen ihre 3-jährige Lehrzeit als Kauffrau/Kaufmann. Unsere Verwaltung ist in mehrere Abteilungen gegliedert. Für die Lernenden wird ein Rotationsplan erstellt. Um einen grossen Einblick in die verschiedenen Gebiete zu erhalten sowie eine abwechslungsreiche Lehre zu durchlaufen, wechseln die Lernenden jährlich in einem der folgenden Bereiche:
- Bauverwaltung
- Finanzverwaltung
- Gemeindeschreiberei
Sie besuchen das Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistungen (bwd), Papiermühlestrasse 65, in Bern. Das bwd ist im Kanton Bern einzigartig und unterrichtet nur Lernende aus der öffentlichen Verwaltung sowie Notariats- und Advokaturbüros.
Was bietet die Gemeindeverwaltung Stettlen als Lehrbetrieb?
- spannende und abwechslungsreiche Ausbildung (bei der du auch viel für dein Leben lernst)
- Einblick in die verschiedenen Gebiete einer Gemeindeverwaltung
- Unterstützung durch eingespieltes Ausbildungsteam
Was erwartet die Gemeindeverwaltung Stettlen von mir?
- Motivation und Interesse, die Abläufe einer Gemeindeverwaltung zu erlernen
- Grosses Engagement sowohl im schulischen wie auch im betrieblichen Alltag
- Gewandheit in der schriftlichen und mündlichen Kommunikation
- Offenes Auftreten und Freude am Umgang mit Menschen
- Abgeschlossene Sekundarschule
Wie bewerbe ich mich für eine Lehrstelle?
Über frei Lehrstellen informieren wir im Sommer auf unserer Homepage, lokalen Medien sowie auf der Lehrstellenplattform Lena. Die Bewerbungsunterlagen müssen Folgendes beinhalten:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit Foto
- Schulzeugnissse der letzten drei Jahre
- Multicheck
Wohin wende ich mich mit meinen Fragen?
Christine Arnold, Abteilungsleiterin Gemeindeschreiberei, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen, 031 930 88 36 (Montag - Donnerstag) oder christine.arnold@stettlen.ch
Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Werkdienst
Wir bieten alle drei Jahre eine Lehrstelle als Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Werkdienst an. Fachmänner und Fachfrauen Betriebsunterhalt warten und reinigen Gebäude sowie Aussenanlagen. Sie überwachen die Haustechnik, führen Reparaturen aus, pflegen Grünanlagen, warten Maschinen und befassen sich mit der Entsorgung.
Die Aufgaben von Fachleuten Betriebsunterhalt sind sehr vielfältig. Als Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt mit Fachrichtung Werkdienst arbeitest du meistens im Aussenbereich. Zu deinen Aufgaben gehört unter anderem der bauliche Unterhalt. Das heisst, du behebst Schäden an Aussenanlagen und an Gebäuden. Damit trägst du zur Werterhaltung von Infrastrukturanlagen bei und sorgst für Betriebssicherheit. Du pflegst Grünanlagen, Wege und Strassen, bekämpfst Unkraut, räumst Schnee und reparierst Belagsschäden.
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Praktische Anforderungen
- Handwerkliches Geschick
- Freude an der Arbeit in freier Natur
- Interesse an technischen Anlagen und Abläufen
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Körperliche Belastbarkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
Schulische Anforderungen
Guter Realschulabschluss
Wie bewerbe ich mich für eine Lehrstelle?
Über freie Lehrstellen informieren wir im Sommer auf unserer Homepage, lokalen Medien sowie auf der Lehrstellenplattform Lena. Die Bewerbungsunterlagen müssen Folgendes beinhalten:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf mit Foto
- Schulzeugnisse der letzten drei Jahre
- Multicheck Gewerbe oder Basic Check Praxis von Vorteil
Wohin wende ich mich mit Fragen?
Reto Brand, 079 710 78 65 / reto.brand@stettlen.ch
Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Hausdienst
Möchtest du Betriebsunterhaltsprofi werden?
Die Gemeinde Stettlen bietet einer aufgeweckten, motivierten und begeisterungsfähigen Person die Chance eine vielseitige 3-jährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Abschluss als Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst in der Schulanlage Bleiche zu absolvieren.
Als Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ Hausdienst kannst du deine Vielseitigkeit, deinen Ordnungssinn und dein handwerkliches Geschick unter Beweis stellen. Du wirst zum Profi rund um Unterhalt, Pflege und Reinigung.
Deine Aufgaben
- Pflege und Unterhalt an der Gebäudetechnik wie Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär- und Elektroanlagen übernehmen
- Kleine Unterhalts- und Reparaturarbeiten in Gebäuden erledigen und externe Handwerker/innen begleiten und unterstützen
- Reinigungsarbeiten im Innen- und Aussenbereich mit modernen Reinigungsmaschinen durchführen und die Entsorgungsstelle betreuen
- Die Pflanzen in den Gebäuden sowie die Umgebung im Aussenbereich pflegen, Mithilfe bei der Schneeräumung und Eisbekämpfung im Winter
- Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen sowie Kleingeräten wie Rasenmäher, Freischneider oder Laubbläser ausführen
Dein Profil
- Abgeschlossene obligatorische Schulzeit (Sekundarstufe oder 10. Schuljahr)
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Selbständigkeit
- Bereitschaft die organisatorischen Fähigkeiten zu verbessern, rasche Auffassungsgabe und hohe Lern- und Leistungsbereitschaft
- Technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- Gute Umgangsformen und Freude am Kontakt mit Menschen
Hast du Freude an handwerklicher und praktischer Arbeit? Bist du flexibel, zuverlässig und körperlich belastbar, dann ist diese Ausbildung das Richtige für dich!
Wohin wende ich mich mit Fragen?
Adrian Kernen, 079 830 80 03 / adrian.kernen@outlook.com
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Lotto / Tombola
Lotto / Tombola
Für das Durchführen von Lottos und/oder Tombolas gilt ab 2021 eine Meldepflicht. Ab diesem Zeitpunkt tritt das neue Geldspielgesetz in Kraft. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
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Notfalltreffpunkt Stettlen
Notfalltreffpunkt Stettlen
Notfalltreffpunkt in der Schulanlage Bleiche, Bleichestrasse 3 - Anlaufstelle in Katastrophen und Notlagen
Der Notfalltreffpunkt ist im Falle einer Katastrophe oder Notlage, insbesondere bei einem Strom- und Kommunikationsausfall, Anlaufstelle für die Bevölkerung. Hier erhalten die Menschen im Ereignisfall Informationen zur aktuellen Situation oder können Hilfe anfordern.
Bei Katastrophen und Notlagen, wie beispielsweise einem Erdbeben, einem schweren Unwetter oder einem länger dauernden Stromausfall, ist es möglich, dass die Telekommunikationsinfrastruktur (Festnetztelefon, Mobilnetz, Internet etc.) ausfällt. Um die Kommunikation zur Bevölkerung aufrecht zu halten, soll an diesem Ort Informationen und Hilfe angeboten werden. Vorgesehen ist beispielsweise das Absetzen von Notrufen an die Blaulichtorganisationen oder die Weitergabe von Informationen zur aktuellen Situation. Der Standort wird im Notfall gut sichtbar mit einer Fahne signalisiert sein.
Der Notfalltreffpunkt ist nicht zu verwechseln mit öffentlichen Schutzräumen, wo die Menschen Zuflucht finden und er wird auch nicht bei jedem grösseren Ereignis in Betrieb genommen. Zu welchem Zeitpunkt der Notfalltreffpunkt in Betrieb ist, hängt von der lokalen Gefährdung ab und kann regional unterschiedlich sein. Die Behörden kommunizieren den Betrieb von Notfalltreffpunkten immer über Radio und Alertswiss. Es ist beispielsweise möglich, dass es bei gewissen Ereignissen nicht ratsam ist, sich im Freien aufzuhalten, was zum Aufsuchen des Notfalltreffpunktes notwendig ist.
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Offene Kinder- und Jugendarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die offene Kinder- und Jugendarbeit Stettlen unterstützt schulpflichtige und schulentlassene, junge Menschen in ihrer Identitätsentwicklung und schafft günstige Bedingungen für ihre persönliche Lebensbewältigung. Die Jugendarbeitenden organisieren verschiedene Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen und stehen auch Eltern bei Fragen oder Anliegen beratend zur Seite.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit wird politisch und konfessionell neutral geführt.
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Senioren-Info
Senioren-Info
Informationsstelle für Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Stettlen sowie deren Angehörige.
Die Senioren-Info in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 116, ist jeweils am Donnerstagnachmittag von 13.30 - 16.30 Uhr geöffnet.
Auskünfte erhalten Sie unter 031 931 51 44 oder per Mail an senioreninfo@stettlen.ch.
Sie erhalten Auskünfte unter anderem zu folgenden Themen:
Wohnen
Alterswohnung mit Dienstleistung, Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
Gesundheit und Pflege
Pflegeangebote, Spitex, Therapiemöglichkeiten, Krankenmobilien, Hauswirtschaftsangebote, Coiffeure, Podologie, Betreuung von Haustieren, usw.
Lebensgestaltung und Kontakte
Vereine und ihre Angebote, Mittagstisch, Mahlzeitendienst, Bibliothek, Ludothek, Altersnachmittage, Singen, Bewegung, usw.
Beratung und Begleitung
Rotkreuz-Fahrdienst, Besuchsdienst, Finanzberatung, Schüler helfen Senioren, Hilfe im Umgang mit neuen Technologien, usw.
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Siegelungsprotokoll
Siegelungsprotokoll
Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden (Vermögensaufnahme).
Die Siegelungsbeauftragte wird sich diesbezüglich für eine Terminvereinbarung bei der Vertretung der Erben melden. Die Siegelung ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen.
Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:
- Testament (wenn vorhanden)
- Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
- Kontoauszüge der vorhandenen Konti (wenn möglich per Todestag)
- Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungspolicen
- Namen, Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
- Angaben über Vorempfänge und Schenkungen
- Angaben zu Verlustscheinen, Betreibungen oder offenen Schulden aus Sozialhilfeleistungen
- Angaben zu weiteren Vermögenswerten (Grundstücke, wertvolle Sammlungen)
Download:
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Tageselternverein Region Worb
Tageselternverein Region Worb
Tagesfamilien öffnen ihr zu Hause und ermöglichen ihren Tageskindern eine liebevolle und kompetente Tagesbetreuung, die auf Verständnis und Vertrauen beruht. Viele berufstätige Mütter und Väter schätzen die familiäre und flexible Betreuungsform.
Für eine Vermittlung wenden Sie sich an Sonja Steiner, sonja.steiner@tev-worb.ch / 031 839 76 42.
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Testament / Letztwillige Verfügung - hinterlegen
Testament / Letztwillige Verfügung - hinterlegen
Testamente, Ehe- und Erbverträge, Bestattungsanordnungen und Benachrichtigungsanweisungen können bei der Gemeinde deponiert werden; sie werden sorgfältig (feuer- und einbruchsicher) aufbewahrt. Nach einem Todesfall besteht die generelle Pflicht, alle letztwilligen Verfügungen der Gemeinde einzuliefern.
Bei der erstmaligen Deponierung ist eine Gebühr von Fr. 30.00 zu entrichten. Sie erhalten dafür eine Bestätigung. Sie können Ihre letztwillige Verfügung jederzeit für Änderungszwecke zurückverlangen bzw. das deponierte Dokument gegen ein aktuelleres Exemplar eintauschen.
Wenden Sie sich dafür bitte an die Gemeindeschreiberei.
Download:
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Wohnsitz - abmelden
Wohnsitz - abmelden
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und die neue Wohnadresse anzugeben. (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt).
Schweizer Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Ausländerausweisen können sich online über eUmzug abmelden.
Bei der persönlichen Abmeldung ist vorzulegen :
- Schweizer Staatsangehörige: ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte)
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis und Reisepass
Download:
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Wohnsitz - anmelden
Wohnsitz - anmelden
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Anmeldung Schweizer/in
Sie haben sich über eUmzug in der bisherigen Gemeinde abgemeldet, dann wurden Ihre Daten an die Gemeinde Stettlen übermittelt.
Ansonsten müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen melden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung einen amtliche Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mit.
Die Anmeldegebühr für volljährige Personen beträgt Fr. 20.00.
Anmeldung Ausländer/in
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- gültiger Pass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- AHV-Ausweis bzw. AHV-Nummer (wenn bereits vorhanden)
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kope Mietvertrag
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Wohnsitzbestätigung bestellen
Wohnsitzbestätigung bestellen
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen.
Gebühren: Fr. 20.00 plus Porto
Download:
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Wohnsitzbestätigung für die Einbürgerung bestellen
Wohnsitzbestätigung für die Einbürgerung bestellen
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung für die Einbürgerung aus, welche Ihre Adresse, die Wohnsitzdauer sowie den Aufenthaltsstatus in unserer Gemeinde bestätigt.
Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen.
Gebühren: Fr. 20.00
Download:
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