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Steuererklärung - Fristverlängerung

  • Steuererklärung - Fristverlängerung
  • Finanzverwaltung

  • Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online, schriftlich (E-Mail, Brief) oder telefonisch zu beantragen.
     

    • Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert.
    • Wenn innerhalb der Einreichefrist oder bis zum Ablauf der gewährten Fristverlängerung keine Steuererklärung eingereicht wird, erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (CHF 60.00).
    • Bei Todesfällen wird die Frist von 30 Tagen zur Einreichung der Steuererklärung auf Wunsch hin verlängert.

     

    Fristverlängerung Online Schriftlich / Telefonisch
    bis 15. Juli kostenlos CHF 20.00
    bis 15. September CHF 20.00 CHF 40.00
    bis 15. November CHF 40.00 CHF 60.00


    Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte (Personengesellschaften, Erben-, Miteigentümergemeinschaften) sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.

     


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Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
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Finanzverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 40 / E-Mail

Bauverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

Leitung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 33 / E-Mail


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Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

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