Als steuerpflichtige Person des Kantons Bern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fristverlängerung für die Steuererklärung der natürlichen Personen sowie der virtuellen Steuersubjekte online, schriftlich (E-Mail, Brief) oder telefonisch zu beantragen.
Eine Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte (Personengesellschaften, Erben-, Miteigentümergemeinschaften) sowie für unterjährige Fälle von natürlichen Personen ist kostenlos.