Haupinhalt
Meldung / Verlängerung auswärtiger Wohnsitz
Halten Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde auf?
Wer ohne seinen gesetzlichen Wohnsitz in Stettlen aufzugeben in einer anderen Gemeinde Aufenthalt nimmt, hat dies der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | +41 31 930 88 30 | gemeindeschreiberei@stettlen.ch |