Haupinhalt

Baubeginn / Bauabnahme

Selbstdeklaration Baukontrolle
Der Baubeginn sowie die Bauvollendung eines Bauprojektes müssen zwingend gemeldet werden. Die Meldungen sind direkt via eBau einzureichen.

Baubeginn
Der Nachführungsgeometer führt vor Baubeginn eine Kontrolle des Schnurgerüstes sowie der Höhenfixpunkte durch.

Bauabnahme
Gebäude und Anlagen können nach Abschluss der Arbeiten einer behördlichen Kontrolle unterzogen werden. Dabei ist zu prüfen, ob diese dem Gesetz und der rechtskräftigen Bewilligung entsprechen. Die Kontrolle wird als Bauabnahme ausgestaltet und ihr positiver Ausgang ist Voraussetzung zur Nutzung des Werks.

Bei der Bauabnahme prüft die Gemeinde auch, ob die Bedingungen kantonaler Instanzen eingehalten sind und meldet allfällige Abweichungen der zuständigen kantonalen Stelle.

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Anleitung Selbstdeklaration Baukontrolle (PDF, 440.89 kB) Download 0 Anleitung Selbstdeklaration Baukontrolle
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