Haupinhalt
Militär - Wohnort und Personalien ändern
Meldepflichtig sind alle Schweizer Bürger gemäss der Verordnung über die Militärdienstpflicht:
- Stellungspflichtige, Militärdienst- und Zivilschutz-Eingeteilte bis zur Entlassung
- alle anderen bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Jahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr
Folgende Änderungen sind innerhalb von 14 Tagen per E-Mail dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär zu melden:
- Adressänderung / Wohnortswechsel
- Namensänderungen (inkl. amtliches Dokument)
- Berufsänderung (aktuell ausgeübter Beruf)