Haupinhalt

Militär - Wohnort und Personalien ändern

Meldepflichtig sind alle Schweizer Bürger gemäss der Verordnung über die Militärdienstpflicht:

  • Stellungspflichtige, Militärdienst- und Zivilschutz-Eingeteilte bis zur Entlassung
  • alle anderen bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Jahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr

Folgende Änderungen sind innerhalb von 14 Tagen per E-Mail dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär zu melden:

  • Adressänderung / Wohnortswechsel
  • Namensänderungen (inkl. amtliches Dokument)
  • Berufsänderung (aktuell ausgeübter Beruf)