Haupinhalt
Schiesswesen
Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.
Schiesspflichtige aus Stettlen können ihre Pflicht in der Schiessanlage Moos erfüllen. Informationen zu den obligatorischen Bundesübungen finden Sie auf der Website der Feldschützen Stettlen-Deisswil.
Weitere Informationen zum Schiesswesen im Kanton Bern finden Sie ebenfalls auf der Website des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär