Haupinhalt

Baubewilligungsverfahren

Planen Sie ein Bauvorhaben in der Gemeinde Stettlen?
Bitte nehmen Sie frühzeitig mit unserer Bauverwaltung Kontakt auf, damit wir Ihnen Auskunft zum Baubewilligungsverfahren erteilen können.

Alle Baueingaben müssen elektronisch via eBau eingereicht werden.

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahren richtet sich nach dem Baubewilligungsdekret des Kantons Bern. In diesem werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben. 

Zum Baubewilligungsverfahren gehören vereinfacht dargestellt folgende Verfahrensschritte:

  • Eingabe des Baugesuchs via eBau
  • Vorläufig formelle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen
  • Koordinierte materielle Prüfung des projektierten Bauvorhabens, Einholen von Amts- und Fachberichten
  • Öffentliche Auflage des Baugesuchs (bekannt machen mittels Publikation im Amtsanzeiger oder mittels Avisierung der betroffenen Nachbarschaften), Einsprachefrist 30 Tage
  • Eingang Rechtsbegehren (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren) während der öffentlichen Auflage; Eröffnung dieser an die Bauherrschaft zur Stellungnahme
  • Bereinigen von allfälligen Einwänden (materielle Mängel)
  • Materielle Prüfung des bereinigten Baugesuchs
  • Eröffnen des Bauentscheids
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Formular Näherbaurecht Grenzbaurecht (PDF, 220.79 kB) Download 0 Formular Näherbaurecht Grenzbaurecht
Formular Zustimmungserklärung Nachbarn (PDF, 214.82 kB) Download 1 Formular Zustimmungserklärung Nachbarn
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