Haupinhalt

Bestattungswesen / Friedhof

Haben Sie Fragen zum Bestattungswesen?
Die Gemeindeschreiberei steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Friedhof / Aufbahrungshalle
Der Friedhof und die Aufbahrungshalle Stettlen befinden sich an der Bernstrasse 41, 3066 Stettlen.

Bestattungsarten
Der Friedhof Stettlen bietet folgende Bestattungsmöglichkeiten:
      -   Urnenreihengrab
      -   Sargreihengrab
      -   Urnengemeinschaftsgrab

Grabmäler
Das Aufstellen, Versetzen und Abändern von Grabmälern auf dem Friedhof Stettlen bedarf einer Bewilligung. Das Gesuch "Gesuch um Errichtung eines Grabmals" ist vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Dem Gesuch ist eine Zeichnung des Grabmals im Massstab 1:10 im Doppel beizufügen. Die Grabmäler haben sich in die Harmonie und Würde des Friedhofes einzufügen. Sie dürfen die Gestaltung nicht stören.

Bestattungsanspruch
Auf dem Friedhof Stettlen können verstorbene mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Stettlen bestattet werden. Ebenfalls können auf Gesuch hin Personen ohne Wohnsitz in Stettlen unter Entrichtung einer Grabplatzgebühr bestattet werden.

Gebühren
Die Gebühren des Bestattungswesens sind in der Gebührenverordnung der Gemeinde Stettlen geregelt.

Name
Gesuch und Errichtung eines Grabmals (PDF, 60.62 kB) Download 0 Gesuch und Errichtung eines Grabmals