Haupinhalt

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer wird jährlich erhoben und beträgt in der Gemeinde Stettlen 1.2 ‰ des amtlichen Werts eines Grundstücks. Gemäss Art. 258 ff. des Steuergesetzes bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Nutzniesserin oder Nutzniesser eingetragen ist. Der vertraglich geregelte Übergang von Nutzen und Schaden kann nicht berücksichtigt werden. Eine Aufteilung pro rata der Liegenschaftssteuer durch die Gemeinde ist nicht möglich. Beträge unter CHF 20.00 werden nicht in Rechnung gestellt.

Sie erhalten die Rechnung im Verlaufe des Monats Dezember. Falls der amtliche Wert nachträglich angepasst wird oder Sie ein Grundstück verkauft bzw. neu erworben haben, erhalten Sie automatisch eine korrigierte Abrechnung.

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