Haupinhalt

Amtliche Bewertung

Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Steuerwert eines Grundstücks. Der Wert dient als Grundlage für die Berechnung des steuerbaren Vermögens. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zudem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Bei selbstbewohntem Eigentum wird im Rahmen der amtlichen Bewertung der Eigenmietwert festgelegt, welcher als Einkommen erfasst wird.

Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzniesserinnen und Nutzniesser können die Bewertungsunterlagen beim Steuerbüro einsehen und eine Kopie des Protokolls anfordern.

Auf der Website der Steuerverwaltung des Kantons Bern  finden Sie weitere Informationen zur amtlichen Bewertung.

Melden Sie Neu-, An- oder Umbauten sowie Renovationen oder Umnutzungen dem Steuerbüro, damit geprüft werden kann, ob eine Neufestsetzung des amtlichen Werts erforderlich ist.

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