Haupinhalt
Hundehaltung
In der Schweiz müssen alle Hunde sowie alle Hundehalter/innen in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden.
Die Erstregistrierung eines Hundes erfolgt jeweils über den Tierarzt. Damit der Tierarzt den Hund korrekt erfassen kann, benötigt er die Personen-ID des Hundehalters oder der Hundehalterin. Wenn Sie noch nie einen Hund besitzt haben, wird diese durch die Finanzverwaltung erstellt, ansonsten können Sie Ihre bereits vorhandene Personen-ID angeben.
Ist ihr Hund bereits im AMICUS erfasst und Sie ziehen nach Stettlen?
Dann melden Sie Ihren Hund bei der Finanzverwaltung an. Für die Anmeldung benötigen wir den Impfausweis oder den Heimtierpass sowie die Registrationsnummer AMICUS (Chip-Nr.).
Weitere Mutationen
Der Finanzverwaltung sind ebenfalls folgende Mutationen zu melden:
- Wechsel Hundehalter/in
- Tod eines Hundes
- Adressänderung (Umzug, Wegzug) eines Hundes
Hundetaxe / Hundesteuer
Die Gemeinde Stettlen erhebt jeweils im August für jeden Hund eine jährliche Hundetaxe.
Die Hundetaxe beträgt CHF 100.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden - am Stichtag 1. August - in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind, sind von der Hundetaxe befreit.
Hunde, die Einsätze zu Gunsten von Personen oder Personengruppen mit besonderen sozialen oder therapeutischen Bedürfnissen leisten (z. B. Blinden- oder Therapiehunde), sind von der Hundetaxe ebenfalls befreit. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzuweisen.
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Flyer Amicus; Wie werde ich Hundehalter (PDF, 290.38 kB) | Download | 0 | Flyer Amicus; Wie werde ich Hundehalter |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | +41 31 930 88 40 | finanzverwaltung@stettlen.ch |