Haupinhalt
Betreuungsgutscheine
Die Gemeinde Stettlen stellt Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in Tagesfamilien aus.
Was ist ein Betreuungsgutschein?
Die Eltern erhalten einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte oder Tagesfamilienorganisation ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt die Betreuungskosten in Kindertagesstätten und Tagesfamilien nach kantonalen Richtlinien.
Wo können Betreuungsgutscheine eingelöst werden?
Betreuungsgutscheine können bei allen Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen im Kanton Bern eingelöst werden, welche über die kantonale Zulassung zum Gutscheinsystem verfügen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen?
- Ihre Kindertagesstätte oder Tagefamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und
nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.
- Im Vorjahr lag Ihr massgebendes Familieneinkommen unter CHF 160'000.00.
- Die haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.
Was bedeutet "Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung"?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen oder;
- aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% resp. 140% liegen. Ein Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung haben Eltern auch, wenn deren Kinder im Hinblick auf den Volkschuleintritt eine soziale oder sprachliche Indikation aufweisen. In diesem Fall muss mit dem Gesuch eine Fachstellenbestätigung eingereicht werden.
Folgende Fachstellen sind berechtigt Fachstellenbestätigungen auszustellen:
- Mütter- und Väterberatung;
- Sozialdienste, sofern die Eltern bereits vor der Gesuchstellung angemeldet sind;
- die kantonalen Erziehungsberatungsstellen, sofern die Eltern bereits vor der
Gesuchstellung angemeldet sind;
Wie wird ein Betreuungsgutschein beantragt?
Auf www.kibon.ch können Sie ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen. Für die Gesuchstellung benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt in kiBon ein BE-Login eröffnen. Ein Video zur Anleitung finden Sie auf der Webseite von KiBon.
Ihr Gesuch gilt erst als eingereicht, wenn die unterschriebene Freigabequittung der Gemeindeschreibrei zugestellt wurde. Der Betreuungsgutschein wird auf den Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgestellt. Bei fehlenden Dokumenten besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutscheine. Betreuungsgutscheine können von den Eltern nicht rückwirkend nachgefordert werden. Ein Betreuungsgutschein wird befristet und maximal für die Dauer einer Tarifperiode (1. August bis 31. Juli) ausgestellt.
Wie hoch ist der Betreuungsgutschein?
Die ungefähre Höhe des Gutscheins können sie mit Hilfe des Gutscheinrechners ermitteln.
Im Familienportal des Kantons Bern finden Sie weitere nützliche Informationen zu den Betreuungsgutscheinen.
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Informationsbroschüre Betreuungsgutscheine Kanton Bern (PDF, 801.95 kB) | Download | 0 | Informationsbroschüre Betreuungsgutscheine Kanton Bern |
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