Haupinhalt
Beglaubigung von Unterschriften / Dokumenten
Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch einen Notar oder eine Notarin ausgeführt werden. Bernische Einwohnergemeinden dürfen keine Unterschriften beglaubigen. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden.
Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, so bitten wir Sie, sich direkt an einen bernischen Notar oder eine bernische Notarin zu wenden.
Die Gemeindeschreiberei kann lediglich bestätigen, dass es sich um Kopien von Originaldokumenten handelt.
Einige Dokumente können Sie auch direkt durch die Staatskanzlei des Kantons Bern beglaubigen lassen.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | +41 31 930 88 30 | gemeindeschreiberei@stettlen.ch |