Haupinhalt

Ordentliche Einbürgerung

Sie sind in der Schweiz geboren und aufgewachsen oder leben seit längerer Zeit in der Schweiz? Die Schweiz ist Ihr Zuhause und Sie fühlen sich hier integriert?
Dann besteht für Sie die Möglichkeit, Schweizerin oder Schweizer zu werden.

Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung

Ordentlich eingebürgert werden kann in der Gemeinde Stettlen nur, wer

  • insgesamt 10 Jahre in der Schweiz Wohnsitz hatte, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches,
  • mindestens 2 Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Stettlen vor Einreichung des Gesuches hatte,
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist,
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist,
  • die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnimmt,
  • einen Sprachnachweis in Deutsch auf dem Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich erbringt (Ausnahmen vorbehalten),
  • einen Einbürgerungstest bestanden hat (Ausnahmen vorbehalten),
  • über eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) verfügt,
  • keine Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen zurückbezahlt hat,
  • die Werte der Bundesverfassung respektiert.

Für die Berechnung der Frist von 10 Jahren Wohnsitz wird die Zeit, während der die gesuchstellende Person zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, doppelt gezählt. Der tatsächliche Aufenthalt muss aber mindestens 6 Jahre betragen.

Gemeindegebühren
Die kommunale Einbürgerungsgebühr hängt vom Bearbeitungsaufwand ab und richtet sich nach der Gebührenverordnung der Gemeinde Stettlen. Für minderjährige Personen, welche selbständig ein Einbürgerungsgesuch stellen, wird eine Pauschalgebühr von CHF 200.00 verrechnet.

Gebühren Kanton und Bund
Die Gebühren von Kanton und Bund finden Sie auf der Gebührenübersicht Bürgerrecht des Kantons Bern

Weitere Informationen zum Einbürgerungsverfahren erhalten Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern und des Staatssekretariat für Migration (SEM).

Melden Sie sich bei uns für einen Beratungstermin.

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