Haupinhalt

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Dokument bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person und gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Sie erstellt die Zeugnisse

  • für die betroffene Person selbst
  • für Behörden, sofern dies in einem Gesetz vorgesehen ist oder die Behörde nachweist, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unerlässlich ist.