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Sektionschef - abmelden

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  • Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
  • Meldepflicht

    • Wohnortswechsel
      Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.

     

    • Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)
      Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

     

    • Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
      Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

     

    • Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
      Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden.

     

    • Berufsänderung
      Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben.

     

    • Änderung der Personalien
      Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:
      Dienstbüchlein
      militärischer Leistungsausweis (sofern vorhanden)
      Kopie der Namensänderungsverfügung
      blaue militärische Identitätskarte (sofern vorhanden)

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Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

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