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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

  • Gastgewerbliche Einzelbewilligung
  • Gemeindeschreiberei
  • Sie möchten eine Veranstaltung oder Degustation organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Einzureichen ist das Gesuch bei der Gemeindeschreiberei. Der Antrag wird geprüft und der Bewilligungsbehörde, dem Regierungsstatthalteramt, weitergeleitet. 

    Das Gesuchformular steht auf der Webseite des Kantons Bern online zur Verfügung. Das Gesuch muss spätestens 20 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Bei Anlässen mit über 500 Personen 60 Tage und bei Veranstaltungen im Wald 90 Tage vorher.
     

    Gastgewerbliche Einzelbewilligung

    Informationen zum Jugendschutz

     


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Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

Finanzverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 40 / E-Mail

Bauverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

Leitung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 33 / E-Mail


Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

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