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Schulzahnarzt, Schularzt - anmelden

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  • Schulsekretariat
  • Die Schulbehörde organisiert die drei obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen. Bei allen drei schulärztlichen Untersuchungen werden Grösse und Gewicht gemessen.

     

    • Die erste Untersuchung findet im zweiten Kindergartenjahr statt. Sie dient der Erfassung schulrelevanter Beeinträchtigungen, insbesondere hinsichtlich Motorik, Sprache und Entwicklung.
    • Die zweite Untersuchung findet im vierten Schuljahr der Primarstufe statt. Sie umfasst die Untersuchung des Bewegungsapparats.
    • Die dritte Untersuchung findet in der achten Klasse statt. Anstelle einer Anamnese wird ein Gespräch geführt.

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