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Siegelungsprotokoll

  • Siegelungsprotokoll
  • Gemeindeschreiberei
  • Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden (Vermögensaufnahme).

    Die Siegelungsbeauftragte wird sich diesbezüglich für eine Terminvereinbarung bei der Vertretung der Erben melden. Die Siegelung ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen.

    Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:

    • Testament (wenn vorhanden)
    • Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
    • Kontoauszüge der vorhandenen Konti (wenn möglich per Todestag)
    • Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungspolicen
    • Namen, Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
    • Angaben über Vorempfänge und Schenkungen
    • Angaben zu Verlustscheinen, Betreibungen oder offenen Schulden aus Sozialhilfeleistungen
    • Angaben zu weiteren Vermögenswerten (Grundstücke, wertvolle Sammlungen)

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Kontakte

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Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
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Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

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