Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Ehevorbereitung - Gesuche einreichen

  • Ehevorbereitung - Gesuche einreichen
  • Zivilstandsamt Bern-Mittelland
  • Das Ehevorbereitungsverfahren dient der administrativen Vorbereitung der Trauung. Es findet in Anwesenheit beider Brautleute statt. Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Es informiert Sie, welche Dokumente nötig sind, und vereinbart mit Ihnen einen Termin.

    Voraussetzungen für die Eheschliessung:

    • Braut und Bräutigam haben das 18. Altersjahr vollendet und sind urteilsfähig.
    • Falls die Braut oder der Bräutigam nicht Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, muss sie oder er ihren/seinen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz während des Vorbereitungsverfahrens und bis zur Trauung nachweisen.
    • Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Halbgeschwister dürfen einander nicht heiraten.

Drucken | Sitemap | Impressum | Datenschutz


Kontakte

Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

Finanzverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 40 / E-Mail

Bauverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

Leitung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 33 / E-Mail


Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Gemeinde-App
 

© 2024 Gemeinde Stettlen. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».