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Bestätigungen

  • Bestätigungen
  • Gemeindeschreiberei
  • Bestätigungen von Unterschriften sind auf der Gemeinde möglich, Beglaubigungen jedoch nicht.

     

    Im Kanton Bern können Gemeinden nicht beglaubigen. Beglaubigungen erfolgen ausschliesslich bei bernischen Notarinnen und Notaren. Auf der Internetseite der Staatskanzlei des Kantons Bern ist zudem deklariert, dass sie ausschliesslich Originaldokumente beglaubigen, die für das Ausland bestimmt sind. Einige Dokumente kann die Staatskanzlei des Kantons Benr direkt beglaubigen, andere benötigen eine Zwischenbeglaubigung durch ein anderes kantonales Amt. Weiterführende Informationen sind der Internetseite der Staatskanzlei zu entnehmen: www.sta.be.ch.

     

    Bernische Gemeinden können lediglich bestätigen. Klären Sie bitte im Voraus ab, ob eine Bestätigung genügt. 

     

    Für eine besätigte Kopie ist das Originaldokument mitzubringen.


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Kontakte

Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

Finanzverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 40 / E-Mail

Bauverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

Leitung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 33 / E-Mail


Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

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