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Pflanzland

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  • Die Gemeinde vermietet bei der Kirche Pflanzland / Schrebergärten.

    Der Pächter, die Pächterin hat einen jährlichen Pachtzins zu entrichten, dessen Höhe vom Gemeinderat kostentragend festgesetzt wird. Der Zins richtet sich nach der Anzahl m2 (zur Zeit Fr. 0.50 pro m2 ). Wird dem Pächter / der Pächterin bis zum 1. November des laufenden Pachtjahres keine Pachtzinsänderung bekanntgegeben, so bleibt der jeweilige Pachtzins für ein weiteres Jahr bestehen.

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Finanzverwaltung
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