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Steuern - Zahlungserleichterung beantragen

  • Steuern - Zahlungserleichterung beantragen
  • Steuerverwaltung des Kantons Bern

  • Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden.

    Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich, in der Regel nach der definitiven Schlussabrechnung oder nach einer Entscheidrechnung (z.B. Einspracheentscheid). Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden.

    Die Steuerverwaltung kann die Gewährung von Zahlungserleichterungen von Sicherheitsleistungen abhängig machen. Verzugszinsen sind auch während der Dauer von Zahlungserleichterungen geschuldet.

    Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen. Die entsprechende Adresse finden Sie auf der Rechnung.


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