Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Steuererklärung einreichen

  • Steuererklärung einreichen
  • Finanzverwaltung

  • Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen.

    Die wichtigste Steuererklärung für die im Kanton Bern niedergelassenen und wohnhaften Bürgerinnen und Bürger ist jene der Einkommens- und Vermögenssteuern.

    Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.

    Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Begleitschreiben vermerkt.

    Die Steuererklärung ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

    Steuererklärung online einreichen:
    Mit TaxMe-Online können Sie Ihre Steuererklärung mit dem BE-Login elektronisch ausfüllen und einreichen.

    Informationen und Hinweise zum TaxMe-Online mit BE-Login finden Sie im untenstehenden Dokument.


Drucken | Sitemap | Impressum | Datenschutz


Kontakte

Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

Finanzverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 40 / E-Mail

Bauverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

Leitung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 33 / E-Mail


Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.

Gemeinde-App
 

© 2024 Gemeinde Stettlen. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».