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Hochbaukommission

  • Entscheidbefugnisse      Baubewilligungskompetenz gemäss Gemeindebaureglement, soweit diese nicht an die Bauverwaltung delegiert ist.
    Kernaufgaben

    Gemäss Gemeindebaureglement, insbesondere

    • Baubewilligungsinstanz.
    • Antragstellung an übergeordnete Bewilligungsinstanzen.
    • Betreuung der Liegenschaften der Gemeinde.
    • Antragstellung in baulichen Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats liegen.
    • Vorberatung von Reglementen und Voranschlag in ihrem Bereich.

     

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Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
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Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

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