AHV-Zweigstellen - Informationen einholen

  • AHV-Zweigstellen - Informationen einholen
  • Finanzverwaltung
  • Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Beitragspflichtige und Leistungsberechtigte) und der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) für die Bereiche:


    ◾AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
    ◾IV Invalidenversicherung
    ◾EL Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
    ◾Fam.ZG Familienzulagen
    ◾FLG Familienzulagen in der Landwirtschaft
    ◾EO Erwerbsausfallentschädigung für Militär- und Zivilschutzleistende
    ◾MSE Mutterschaftsentschädigung

     

    Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage der Ausglichskasse des Kantons Bern und der Infostelle AHV/IV.

     

    Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Stettlen, 031 930 88 40.


 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen