Wohnsitz - abmelden

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  • Gemeindeschreiberei
  • Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
     

    Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und die neue Wohnadresse anzugeben. (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt).

    Schweizer Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit bestimmten Ausländerausweisen können sich online über eUmzug abmelden.

     

    Bei der persönlichen Abmeldung ist vorzulegen :

    • Schweizer Staatsangehörige: ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte)
    • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis und Reisepass 

 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen