Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Das kann beispielsweise wegen Demenz, einer schweren Krankheit oder wegen einem Unfall sein.
Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie vertreten soll. Es ist auch möglich eine Organisation zu bezeichnen. Der Vorsorgeauftrag muss nach Eintreten der Urteilsunfähigkeit von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigt werden.
Ortsansässige Personen können ihren Vorsorgeauftrag bei der Gemeindeschreiberei hinterlegen. Die Gebühr beträgt 30 Franken. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines Vorsorgeauftrages müssen Sie sich ausweisen.