Testament / Letztwillige Verfügung - hinterlegen

  • Testament / Letztwillige Verfügung - hinterlegen
  • Gemeindeschreiberei
  • Testamente, Ehe- und Erbverträge, Bestattungsanordnungen und Benachrichtigungsanweisungen können bei der Gemeinde deponiert werden; sie werden sorgfältig (feuer- und einbruchsicher) aufbewahrt. Nach einem Todesfall besteht die generelle Pflicht, alle letztwilligen Verfügungen der Gemeinde einzuliefern.

     

    Bei der erstmaligen Deponierung ist eine Gebühr von Fr. 30.00 zu entrichten. Sie erhalten dafür eine Bestätigung. Sie können Ihre letztwillige Verfügung jederzeit für Änderungszwecke zurückverlangen bzw. das deponierte Dokument gegen ein aktuelleres Exemplar eintauschen.

     

    Wenden Sie sich dafür bitte an die Gemeindeschreiberei.

     


 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen