Ergänzungsleistungen - beantragen

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  • Finanzverwaltung
  • Das Ziel der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.

    Haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

    Auf der Internetseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern finden Sie weiterführende Informationen sowie Formulare und Merkblätter rund um die Sozialversicherungen.

    Bei Fragen steht Ihnen auch die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Stettlen zur Verfügung.


 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen