Gemeinderat

  • Der Gemeinderat ist die Exekutivbehörde der Gemeinde. Er führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem andern Organ zugewiesen sind. Er vertritt die Gemeinde in wichtigen Fragen von allgemeinem Interesse nach aussen. Er sorgt dafür, dass die Aufgaben der Gemeinde gemäss den kommunalen Rechtsgrundlagen und dem übergeordnetem Recht dauernd und zuverlässig wahrgenommen werden.

    Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern. Jedes Mitglied des Gemeinderates steht einem besonderen Verantwortungsbereich (Ressort) vor.
    Der Gemeinderat fasst und vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde.

    Gemeinderat und Gemeindepräsident werden nach dem Majorzwahlprinzip an der Urne gewählt. Die Amtsdauer der Ratsmitglieder beträgt vier Jahre. 

    Als Vizepräsident für die aktuelle Amtsdauer wurde Edouard Winzenried gewählt.

    In der aktuellen Legislaturperiode 2023 - 2027 sind drei Frauen und vier Männer im Gemeinderat vertreten.

 
 
http://www.stettlen.ch/de/politik/behoerden/detail.php - Gemeinde Stettlen