Name | Beschreibung | Zuständig |
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nicht verwertbare Abfälle, brennbar | Abfälle, die keiner Wiederverwertung zugeführt werden können und deshalb in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden. | |
nicht verwertbare Abfälle, unbrennbar | Abfälle, die keiner Wiederverwertung zugeführt werden können. Eine Verbrennung ist nicht möglich, weshalb sie deponiert werden müssen.
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Sonderabfälle / Problemabfälle | Abfälle, die aufgrund ihrer schädigenden Wirkungen auf die Umwelt oder die Menschen einer speziellen Behandlung bedürfen. | |
Wertabfälle | Abfälle, die nach Anwendung eines entsprechenden Verfahrens wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Sie dienen dort als Rohstoffe für die Produktion neuer Güter. |