Stipendien
Mit Ausbildungsbeiträgen soll die Chancengleichheit im Zugang zur Bildung gefördert werden
Sofern weder die Auszubildenden noch deren Eltern in der Lage sind, eine Ausbildung zu finanzieren, können kantonale Ausbildungsbeiträge beantragt werden. Die Berechnung der Beiträge erfolgt auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und richtet sich in erster Linie nach der finanziellen Situation der Eltern.
Die kantonale Erziehungsdirektion ERZ ist für Sie zuständig, wenn Sie eine Erstausbildung absolvieren und Ihre Eltern Wohnsitz im Kanton Bern haben. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage der ERZ.
Hilda-Jörg-Stiftung
Gesuche für Beiträge an Erstausbildung und Gesundheitskosten für Stettler Kinder und Jugendliche
Die Hilda-Jörg-Stiftung erlaubt es der Gemeinde Stettlen, Beiträge an schulentlassene Jugendliche für deren Erstausbildung auszurichten. Der Gemeinderat hat dafür eine obere Grenze des steuerbaren Einkommens (Taxation der Eltern) von CHF 45‘000 festgelegt. Denkbar sind Beiträge an Schulgeld, Schulmaterial, Lagerkosten, Reisekosten etc.
Im weitern erlaubt es der Stiftungszweck an Schulkinder – namentlich mit gesundheitlichen Problemen - Beiträge für Ferienlager/Kuraufenthalt auszurichten.
Sofern nicht genügend Gesuche eingereicht oder bewilligt werden können, wird der restliche Zinsertrag der Schule für Lager und Exkursionen zur Verfügung gestellt.
Gerne gibt Ihnen die Finanzverwaltung Auskunft zur Hilda-Jörg-Stiftung. Sie erreichen uns telefonisch 031 930 88 40 oder per E-Mail.